Aktuelle Nachrichten aus Malberg

Kylltal aktiv in Malberg

12.07.2010

Am Sonntag, 18. Juli 2010 beteiligt sich die Ortsgemeinde Malberg wieder an dem Radwandertag "Kylltal aktiv". Die Vereine und die Gemeinde wollen den Gästen, die zu uns kommen, wieder ein entsprechendes Angebot bieten.

Traditionsgemäß bieten wir wieder unsere kulinarischen Leckerbissen an:
- Schlossherrenpfanne, vegetarisch oder deftig
- Ritter-Kuno-Braten sowie
- Kaffee und Kuchen.

In diesem Jahr finden um 13.00 Uhr und um 15.00 Uhr Führungen auf Schloss Malberg statt.

Der MV "Tell" Malberg wird Sie um 12.30 Uhr musikalisch unterhalten.

Es wäre nett, wenn auch in diesem Jahr einige Backfreudige uns mit einem Kuchen unterstützen würden. Hierfür im Voraus schon herzlichen Dank.

Noch ein Verkehrshinweis:
Im Rahmen des Radwandertages ist Malberg Anlaufpunkt für Start und Ziel. Daher ist insbesondere auf den Zufahrtsstraßen zum Sportplatz mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Wir bitten um Verständnis und um Freihalten der Straßen.

Der Erlös der Veranstaltung "Kylltal aktiv" wird in diesem Jahr zur Neuanschaffung einer Schießanlage für unsere Böllerschüsse verwendet.

Daher wäre es schön, wenn uns an dieser Veranstaltung auch viele Bürger aus Malberg und Mohrweiler besuchen würden, damit die Tradition der Böllerschüsse zur Kirmes und Fronleichnam auch weiterhin gesichert bleibt.

Über Ihren Besuch freuen sich Ortsgemeinde und Vereinsgemeinschaft.

Karina Rodermann

RWE unterstützt neuen Proberaum

11.07.2010

Fleißige Helfer vom MV Malberg

Nach eineinhalbjähriger Bauzeit wurde der neue Proberaum (ehemals Sporthaus neben der Gemeindehalle in Malberg) in Eigenleistung bis auf den Außenanstrich nunmehr fertig gestellt.

In der fast 90-jährigen Geschichte des Vereins – Probemöglichkeiten waren bisher auf das Pfarrhaus, die Schule und die Gemeindehalle mit vielen Umräumaktionen und Heizproblemen beschränkt – hat der Musikverein „Tell“ damit erstmals einen eigenen Proberaum.

Mit der Ortsgemeinde wurde ein entsprechender Nutzungsvertrag geschlossen.

Die Renovierungsarbeiten umfassten u. a. eine Vergrößerung des Hauptraumes mit entsprechender Deckenerweiterung, Abtrennung und Einrichtung eines Notenraumes, neue Sanitäranlagen, Fenster und Fußboden sowie eine Modifizierung der elektrischen Anschlüsse und der Heizanlage.

Das RWE hat die Renovierungsmaßnahmen innerhalb der Aktion „RWE Aktiv vor Ort – Mitarbeiter für Mitmenschen“ mit 2.000 Euro wirkungsvoll unterstützt. Durch die Maßnahme hat der Konzern sein Motto: „VORWEG GEHEN“ tatkräftig umgesetzt und damit dem Musikverein „Tell“ Malberg den Grundstein für eine kontinuierliche und erfolgreiche Proben – und Ausbildungsarbeit in der Zukunft gelegt.

Eiche auf Sieben Kaulen

06.07.2010

Eiche auf Sieben Kaulen

Die Eiche am Aussichtsplatz „Auf den Sieben Kaulen“ ist allen Malbergern ein fester Begriff. Sie ist ein markantes Naturdenkmal über unserem Ort.

Vor mehr als 25 Jahren wurden schon einmal umfassende Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten an der Eiche durchgeführt.

In den letzten beiden Jahren nun ist sie erneut so stark beschädigt worden, dass zur Prüfung der Standsicherheit ein Baumgutachten eingeholt werden musste.

Ergebnis des Gutachtens: Damit die Eiche noch ca. 10 - 15 Jahre erhalten bleiben kann, ist sie im Kronenbereich stark einzukürzen bzw. zu beschneiden (Höhe mindestens 2 Meter; an den Seiten jeweils 3 - 4 Meter). Das Erscheinungsbild der Eiche wird im Anschluss wesentlich verändert sein.

Die Kosten für die hierfür notwendigen Erhaltungsmaßnahmen wurden mit mindestens 3.000,00 Euro seitens des Gutachters ermittelt.

Da die Ortsgemeinde selbst die notwendigen Mittel zum Erhalt der Eiche nicht hat, wurde aus der Mitte des Gemeinderates vorgeschlagen, die Bürger zu einer Spende aufzurufen.

Wem also der vertraute Anblick der Eiche auch in Zukunft wichtig ist, den bittet der Ortsgemeinderat um eine Spende.

Nur mit den notwendigen Mitteln in o. g. Höhe lässt sich der Erhalt der Eiche für die nahe Zukunft sicherstellen.

Malberg wieder online

01.07.2010

Liebe Besucher von www.malberg-eifel.de,

wir freuen uns, die komplett neue Internetseite unserer Gemeinde online stellen zu können. Nachdem der bisherige Webmaster aus zeitlichen Gründen sein Engagement beenden musste, was ausgesprochen schade ist, hat der Gemeinderat einen neuen Webmaster gefunden. Christian Schmidt aus Kyllburg wird sich in Zukunft um unsere Online-Präsentation kümmern und sie weiter ausbauen.

Derzeitig befindet sich diese Seite noch in der Aufbauphase. Im Laufe der kommenden Monate und Jahre soll sie sich zu einer umfassenden Infomationsplattform für Einheimische und Gäste entwickeln. Vorschläge, Ideen, Wünsche, Kritik und Lob sind unbedigt erwünscht.

Für die zukünftigen Inhalte suchen wir noch Redakteure, die sich um einzelne Bereiche und Themen kümmern. Programmierkenntnisse sind dabei nicht nötig, da im Hintergrund dieser Internetseite ein leistungsstarkes CMS (Content Management System = Redaktionssystem) arbeitet. Wer mit Word oder ähnlichen Textverarbeitungsprogrammen zurecht kommt, dürfte keinerlei Schwierigkeiten haben.

Unseren Webmaster erreichen Sie ab sofort per Mail unter der Adresse webmaster(@)malberg-eifel•de.

Wir wünschen Christian für die Zukunft viel Spaß beim Werkeln und dieser Seite das nötige Interesse bei der Bevölkerung.

Ihre
Karina Rodermann
(1. Beigeordnete)

Ortsbürgermeisterwahl

30.06.2010

Bekanntmachung des Tages der Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters der Gemeinde Malberg und über die Einreichung von Wahlvorschlägen

I.

Am Sonntag, dem 5. September 2010, findet die Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters der Gemeinde Malberg statt.

Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 19. September 2010, durchgeführt.

Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters auf.

II.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Ortsgemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Ortsgemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/ Anhängerinnen und Anhängern/ Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.

Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 47. Tag vor der Wahl, das ist am 20. Juli 2010, bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter, Mainzer Straße 14 - 16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.

III.

Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewerberinnen und Bewerber selbst ist unzulässig. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

Die Wahlvorschlagsträger sind für die Beibringung einer ausreichenden Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften ausschließlich selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

In einem Wahlvorschlag zur Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

Der Wahlvorschlag muss von mindestens 25 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften. Das Gleiche gilt, wenn sich der bisherige Ortsbürgermeister bewirbt.

IV.

Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei der zuständigen Wahlleiterin, 1. Beigeordnete Katharina Rodermann, An der alten Kirche 6, 54655 Malberg, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 54655 Kyllburg, Marktplatz 8, Zimmer 25, eingereicht werden.

Die Einreichungsfrist läuft am 41. Tag vor der Wahl ab, das ist

am Montag, dem 26. Juli 2010, 18:00 Uhr.

V.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sowie Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich.

Malberg, 30.06.2010

Katharina Rodermann, Gemeindewahlleiterin

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