Aktuelle Nachrichten aus Malberg

Eiche auf Sieben Kaulen

06.07.2010

Eiche auf Sieben Kaulen

Die Eiche am Aussichtsplatz „Auf den Sieben Kaulen“ ist allen Malbergern ein fester Begriff. Sie ist ein markantes Naturdenkmal über unserem Ort.

Vor mehr als 25 Jahren wurden schon einmal umfassende Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten an der Eiche durchgeführt.

In den letzten beiden Jahren nun ist sie erneut so stark beschädigt worden, dass zur Prüfung der Standsicherheit ein Baumgutachten eingeholt werden musste.

Ergebnis des Gutachtens: Damit die Eiche noch ca. 10 - 15 Jahre erhalten bleiben kann, ist sie im Kronenbereich stark einzukürzen bzw. zu beschneiden (Höhe mindestens 2 Meter; an den Seiten jeweils 3 - 4 Meter). Das Erscheinungsbild der Eiche wird im Anschluss wesentlich verändert sein.

Die Kosten für die hierfür notwendigen Erhaltungsmaßnahmen wurden mit mindestens 3.000,00 Euro seitens des Gutachters ermittelt.

Da die Ortsgemeinde selbst die notwendigen Mittel zum Erhalt der Eiche nicht hat, wurde aus der Mitte des Gemeinderates vorgeschlagen, die Bürger zu einer Spende aufzurufen.

Wem also der vertraute Anblick der Eiche auch in Zukunft wichtig ist, den bittet der Ortsgemeinderat um eine Spende.

Nur mit den notwendigen Mitteln in o. g. Höhe lässt sich der Erhalt der Eiche für die nahe Zukunft sicherstellen.

Malberg wieder online

01.07.2010

Liebe Besucher von www.malberg-eifel.de,

wir freuen uns, die komplett neue Internetseite unserer Gemeinde online stellen zu können. Nachdem der bisherige Webmaster aus zeitlichen Gründen sein Engagement beenden musste, was ausgesprochen schade ist, hat der Gemeinderat einen neuen Webmaster gefunden. Christian Schmidt aus Kyllburg wird sich in Zukunft um unsere Online-Präsentation kümmern und sie weiter ausbauen.

Derzeitig befindet sich diese Seite noch in der Aufbauphase. Im Laufe der kommenden Monate und Jahre soll sie sich zu einer umfassenden Infomationsplattform für Einheimische und Gäste entwickeln. Vorschläge, Ideen, Wünsche, Kritik und Lob sind unbedigt erwünscht.

Für die zukünftigen Inhalte suchen wir noch Redakteure, die sich um einzelne Bereiche und Themen kümmern. Programmierkenntnisse sind dabei nicht nötig, da im Hintergrund dieser Internetseite ein leistungsstarkes CMS (Content Management System = Redaktionssystem) arbeitet. Wer mit Word oder ähnlichen Textverarbeitungsprogrammen zurecht kommt, dürfte keinerlei Schwierigkeiten haben.

Unseren Webmaster erreichen Sie ab sofort per Mail unter der Adresse webmaster(@)malberg-eifel•de.

Wir wünschen Christian für die Zukunft viel Spaß beim Werkeln und dieser Seite das nötige Interesse bei der Bevölkerung.

Ihre
Karina Rodermann
(1. Beigeordnete)

Ortsbürgermeisterwahl

30.06.2010

Bekanntmachung des Tages der Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters der Gemeinde Malberg und über die Einreichung von Wahlvorschlägen

I.

Am Sonntag, dem 5. September 2010, findet die Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters der Gemeinde Malberg statt.

Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 19. September 2010, durchgeführt.

Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters auf.

II.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Ortsgemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Ortsgemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/ Anhängerinnen und Anhängern/ Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.

Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 47. Tag vor der Wahl, das ist am 20. Juli 2010, bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter, Mainzer Straße 14 - 16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.

III.

Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewerberinnen und Bewerber selbst ist unzulässig. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

Die Wahlvorschlagsträger sind für die Beibringung einer ausreichenden Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften ausschließlich selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

In einem Wahlvorschlag zur Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

Der Wahlvorschlag muss von mindestens 25 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften. Das Gleiche gilt, wenn sich der bisherige Ortsbürgermeister bewirbt.

IV.

Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei der zuständigen Wahlleiterin, 1. Beigeordnete Katharina Rodermann, An der alten Kirche 6, 54655 Malberg, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 54655 Kyllburg, Marktplatz 8, Zimmer 25, eingereicht werden.

Die Einreichungsfrist läuft am 41. Tag vor der Wahl ab, das ist

am Montag, dem 26. Juli 2010, 18:00 Uhr.

V.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sowie Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich.

Malberg, 30.06.2010

Katharina Rodermann, Gemeindewahlleiterin

Sanierung Schloss Malberg

22.06.2010

Überreichung des Bewilligungsbescheides

Im Rahmen des Konjunkturpaketes II fördert der Bund mit Mitteln in Höhe von 1 Mio. Euro weitere Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten am Neuen Haus der Schlossanlage in Malberg. Am 22.06.2010 fand der offizielle Termin zur Übergabe des Bewilligungsbescheides durch Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf Schloss Malberg statt.

Mit den Mitteln des Konjunkturpaketes kann die Innen- und Außenrestaurierung des Neuen Hauses unter fachlicher Begleitung der Landesdenkmalpflege weitergeführt werden. Geplant sind unter anderem umfangreiche Steinmetzarbeiten an der Außenfassade und die Wiederherstellung der barocken Außenfarbigkeit sowie die Sanierung der Freitreppe im Runden Garten und Wiederherstellung von 5 Räumen im Erdgeschoss des Neuen Hauses.

Im Beisein der Ersten Beigeordneten des Eifelkreises Bitburg-Prüm Frau Monika Fink (MdL) und weiteren Vertretern des Landes und der Kommunalpolitik dankte Bürgermeister Spindler für die großzügige finanzielle Unterstützung durch den Bund. Das Erscheinungsbild des Baudenkmals, von besonderer nationaler Bedeutung, wird damit deutlich verbessert.

Führung der Geschäfte

20.06.2010

Bürgermeister Joachim Schmitt hat die Entlassung aus dem Ehrenamt des Ortsbürgermeisters beantragt. Ab sofort führt die 1. Beigeordnete Katharina Rodermann die Geschäfte der Ortsgemeinde Malberg. Sie ist unter der Telefon Nr.: 8834 zu erreichen.

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