Folgenschwere Schlägerei

28. Januar 1926

Am Donnerstag, den 28.Januar 1926 entstand abends hier in der Wirtschaft Müller zwischen einigen älteren Leuten aus Nattenheim, die von dem Markt in Kyllburg kamen, und einigen jungen Leuten von hier wegen einer an sich nichts sagenden Angelegenheit ein Wortwechsel.

Gasthaus Müller, Malberg

Im Verlauf desselben schlug einer der Nattenheimer mit einem Bierglas auf 2 der Malberger ein und brachte diesen dadurch stark blutende Kopfwunden bei. Der Gastwirt Müller schied die Streitenden, wusch den Verletzten die Wunden aus und legte ihnen einen Notverband an.
Nachdem er den Streit geschlichtet glaubte, verließen die Nattenheimer und einer der Verletzten das Lokal.
Nunmehr kam es auf der Straße, woselbst sich mittlerweile eine ganze Reihe von Leuten eingefunden hatte, erneut zu einem Zusammenstoß. Ein an dem Streit scheinbar unbeteiligter junger Mann aus Malberg, der vor der Wirtschaft Müller stand, erhielt von einem der Nattenheimer bei dessen Austritt aus der Wirtschaft einen glücklicherweise nicht lebensgefährlichen Dolchstich.
Zu gleicher Zeit gerieten die beiden anderen Nattenheimer auf der Straße in ein Handgemenge und erhielten von bis jetzt noch unbekannten Tätern Schläge mit einem Holzscheit, konnten jedoch nicht flüchten. Die von Kyllburg herbeigerufene Polizei nahm den in die Wirtschaft zurückgelaufenen Nattenheimer unter dem Verdacht, den Dolch gebraucht zu haben, fest, der dann auch den Gebrauch der Waffe, die später in einem Raum der Wirtschaft versteckt vorgefunden wurde, zugegeben hat.
Am folgenden Morgen, nachdem auch von Nattenheim aus mittlerweile nach dem Verbleib eines der scheinbar geflüchteten Nattenheimer telephonisch nachgefragt worden war, fand ein Waldarbeiter die Leiche des Gesuchten an einem Gartenweg in unmittelbarer Nähe des Ortes.
Derselbe wies am Kopf 2 schwere Verletzungen auf, durch die eine Gehirnerschütterung und der Tot verursacht waren. Die Polizei nahm sofort einige Personen unter dem Verdacht der Täterschaft fest, die dann auch nach der durch das Amtsgericht Bitburg an Ort und Stelle vorgenommenen Untersuchung in Haft eingeliefert wurden.
Die Leiche wurde nach der Obduktion wieder frei gegeben. Das beklagenswerte Opfer der Schlägerei ist ein angesehener, als nicht streitsüchtig bekannter Mann, der vermutlich, soweit bis jetzt vernommen wurde, an dem Streit am wenigsten beteiligt war. Die Verletzungen der übrigen Teilnehmer an der Schlägerei sind weniger ernstlicher Natur, wenngleich auch sämtliche sich in ärztliche Behandlung begeben mussten.
Wem die Hauptschuld an dem folgenschweren Streit beizumessen ist und wer als Haupttäter in Frage kommt, werden die weiteren Verhandlungen ergeben müssen.
Die Schlägerei vor dem Schwurgericht
Die Schlägerei vom 28.Januar 1926 kam am 6.Juli 1926 vor dem Schwurgericht in Trier zur Verhandlung. Verhandelt wurde gegen 6 an der Schlägerei beteiligte Personen. Die Anklage lautete teils auf Körperverletzung mit Todesfolge, teils auf schwere Körperverletzung. Angeklagt waren: der Bauunternehmer Johann W. aus Nattenheim, der Metzger Johann W., der Arbeiter Friedrich W., der Arbeiter Nik. H., der Arbeiter Jak. C. u. der Ackergehilfe Ernst C., letztere alle aus Malberg. Das Urteil lautete gegen Ernst C. auf Freisprechung, gegen W. und W. auf je 3 Monate Gefängnis, gegen Jakob C. auf 2 Jahre 3 Monate Gefängnis, gegen W. 1 Jahr und gegen H. 1 Jahr 3 Monate Gefängnis. Die Untersuchungshaft wird angerechnet.

Trierischer Volksfreund - 16.02.1926
"Sachverhalt aus dem Abschluss der gerichtlichen Untersuchung
der folgenschweren Schlägerei in Malberg".

Foto: Hans Hormann