Malberg
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Bekanntmachung
Ich mache hiermit gem. § 62 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz (KWG) bekannt, dass die Wahl des Ortsbürgermeisters der Gemeinde Malberg am 5. September 2010 nicht stattfindet, da kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde.
Die Wahl des Ortsbürgermeisters erfolgt daher durch den Gemeinderat.
Karina Rodermann
Erste Beigeordnete als Gemeindewahlleiter




